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Beweissicherung / Rissprotokoll
- einfach
- erweitert (empfohlen)
Das Rissprotokoll ist eine effiziente, systematisch, visuelle Zustandsaufnahme von Rissen und Schäden eines Gebäudes, eines Umgebungsbauwerkes oder einer Strasse. Risse und Schäden müssen eindeutig beschrieben sein, damit Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt eindeutig feststellbar sind. Rissbreite, Risslänge und Lage sind hierfür zwingend notwendige Angaben.
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In der Schweizer Norm SN 640 312 a der Vereinigung der Schweizerischen Strassenfachleute werden Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke behandelt.
Im Absatz D. Risse und Rissprotokolle werden Empfehlungen für Rissbeschreibungen vorgenommen.
Sehr häufig werden Rissprotokolle nach dieser Rissbeschreibung erstellt.
Feine Risse ≤ 0.2 mm
Mittlere Risse 0.2 bis 1 mm
Breite Risse 1 bis 3 mm
Klaffende Rissse ≥ 3 mm
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Eine klare Vorgabe für Rissprotokolle und deren Umfang und Qualität gibt es jedoch nicht. Insofern ist es nachvollziehbar, dass jeder Anbieter von Rissprotokollen diese nach seinen Kriterien erstellt. Dies kann Vorteile haben, da z.B. die Aufnahmen individuell nach den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Nachteil ist, dass der Aufnahmeumfang unterschiedlich ist und vorbestehende Schäden nicht erfasst oder vergessen werden können. Dies kann gravierende Auswirkungen bei Schäden haben.
Wir gehen mit der erweiterten Beweissicherung, resp. mit dem erweiterten Rissprotokoll deutlich über die zum Teil unvollständigen Beweissicherungen anderer Anbieter hinaus. Unvollständige Beweissicherungen können teuer werden. |
Wir empfehlen grundsätzlich die erweiterte Beweissicherung, insbesondere bei hochwertigen Liegenschaften.
Das Rissprotokoll muss vor Baubeginn erstellt werden und sollte möglichst nah beim Baustarttermin liegen, damit die zeitliche Abgrenzung zu den Bauarbeiten gewährleistet ist.
Neben dieser Erstaufnahme können weitere Zwischenaufnahmen während des Bauverlaufes erforderlich sein. Diese sind zum Beispiel beim Beginn einer Parallelbaustelle mit überschneidenden Perimeter zu empfehlen.
Im Weiteren sind Zwischenaufnahmen zu empfehlen, wenn Veränderungen auftreten, die umgehend instandgesetzt werden müssen und der Zustand vor der Instandsetzung aus Gründen der Beweisführung festgehalten werden muss.
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Reklamationen der Eigentümer der Nachbarliegenschaften sollten ernst genommen werden und können frühe Hinweise auf Veränderungen geben. Eine Schlusskontrolle wird normalerweise nach Beendigung des Bauvorhabens durchgeführt.
Eine Schlusskontrolle ist nicht zwingend erforderlich, wenn keine Veränderungen stattfanden und die Nachbareigentümer dies auch schriftlich bestätigen. Vorgaben gibt es keine. |
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Eine klare Empfehlung für eine Schlusskontrolle kann erst nach Beendigung des Bauvorhabens erfolgen.
Es ist zu beachten, dass die Feststellung von keinen Veränderungen eine wesentliche Feststellung ist und die Beweissicherung der Baustelle damit abgeschlossen werden kann.
Denken Sie daran, dass auch Jahre nach Beendigung des Bauvorhabens Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden könnten. Der unmittelbare Abschluss der Beweissicherung nach den Bauarbeiten garantiert die zeitliche Übereinstimmung mit der Baustelle und damit klare Verhältnisse. |
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Grundsätzlich werden bei einer Zustandsaufnahme, sowie bei Zwischen- und Schlusskontrollen keine Beurteilungen vorgenommen. Die Aufnahme entspricht einer Tatsachenfeststellung, vergleichbar mit einer polizeilichen Aufnahme. Allfällige Beurteilungen und Stellungnahmen sind separat vorzunehmen.
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